Psychisch-funktionelle Behandlung

Eine ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung zielt darauf ab, eine Verbesserung der Lebenszufriedenheit des Patienten/der Patientin und eine weitgehend unabhängige und selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des sozialen Lebens zu ermöglichen.

Was beinhaltet eine psychisch-funktionelle Behandlung?

In der psychisch-funktionellen Behandlung der Ergotherapie steht immer die Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit im Vordergrund. Dazu gehört u.a.:

  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
  • Verbesserung der Wahrnehmungsverarbeitung
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten

Wie wird eine psychisch-funktionelle Behandlung verordnet?

Eine Erst-Verordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung kann in einer Facharztpraxis für Neurologie und Psychiatrie oder in einer psychiatrischen Institutsambulanz ausgestellt werden. Hier wird eine fachärztliche Diagnose gestellt.

Der Hausarzt/die Hausärztin kann eine Verordnung ausstellen, wenn eine aktuelle psychiatrische Diagnose vorliegt oder wenn eine Erst-Verordnung von einer o.g. Stelle ausgestellt wurde und eine Weiterverordnung erfolgen soll.